HR Force | Reisekosten – Erweiterung Kollektivvertrag Handel
Reisekosten – Erweiterung Kollektivvertrag Handel
Der Kollektivvertrag für den Handel stellt spezielle Anforderungen in Bezug auf die Inlandstaggeldabrechnung dar. Das bedeutet im Detail die Kalendertagzählung innerhalb eines Monats und die Reduzierung der Taggeldhöhe ab dem 13. Kalendertag, wobei Dienstreisen mit insgesamt nicht mehr als 3 Stunden nicht mitgezählt werden dürfen.
Die manuelle Handhabung würde Ihre Fachabteilung bzw. Ihre Anwender mit einem enormen administrativen Aufwand konfrontieren, wobei Fehler trotz aller Bemühungen nicht proaktiv vermieden werden könnten. Darüberhinaus würde von den Reisenden bzw. Sachbearbeitern hohes, rechtliches Wissen gefordert, was für Sie als Unternehmen einen sehr hohen Schulungsaufwand bedeuten würde.
Lösungsbeschreibung
Mit der HRFORCE-Lösung „Reisekosten – Erweiterung KV Handel“ ist es Ihnen möglich diese kollektivvertragliche Anforderung bequem und automatisiert zu erfüllen.
Einmal eingestellt, funktioniert diese Lösung, welche die Inlandsdienstreise Tage nach den kollektivvertraglichen Bestimmungen durch Ausführen eines Reports atuomatisch zählt, und die Verminderung des Taggelds ab dem 13. Kalendertag pro Monat durchführt, wartungsfrei.
Sollten Sie heute bereits das SAP Reisemanagement verwenden, so ändert sich in der Datenerfassung durch das Hinzufügen dieser Erweiterung nichts für Ihre Mitarbeiter. Somit entfällt auch der Schulungsaufwand für Ihr Personal.
Implementierte Funktionalitäten
- AUSLANDSREISE
Inlandsanteile von Auslandsreisen werden gesondert behandelt (unterliegen nicht dieser Regelung). - INLANDSREISE / ZWISCHENZIELE
Korrekte Aufteilung bei Reisen mit Zwischenzielen, sowie bei mehreren Reisen an einem Tag - RÜCKWIRKENDE ÄNDERUNGEN
Änderungen für zurückliegende Zeiträume (Änderung, Neuanlage, Storno) berichtigen automatisch die Monatsbetrachtung. - KONTROLLE
Fortschreibung des Reisekalenders zur Kontrolle der Abrechnung
Kundenvorteile
- Vollautomatisierter Ablauf ohne manuelle Eingriffe
- Entlastung der Spezialisten durch Vermeidung von unnötigem administrativem Aufwand
- Auszahlung korrekter Reiseentschädigungen ohne Vor- oder Nachverrechnung, sofern die Reisen zeitgerecht erfasst und abgerechnet werden
- Inlandsanteile von Auslandsreisen werden unterschiedlich behandelt.
- Keine zusätzlichen jährlichen Wartungskosten
- Kein Schulungsaufwand für Ihre Anwender