HR Force | Betriebs­aus­gabenabzug für freiwillige Abfertigungen

HRF005

Betriebs­aus­gabenabzug für freiwillige Abfertigungen

Der VwGH hat entschieden, dass das spezielle Betriebsausgabenabzugsverbot für alle freiwilligen Abfertigungen, somit auch für solche, die im Rahmen von Sozial­plänen ausgezahlt werden, gilt. Freiwillige Abfertigungen an Arbeitnehmer, die dem neuen Abfertigungsrecht unterliegen, sind demnach aber nicht zur Gänze von diesem Betriebsausgabenabzugsverbot erfasst, sondern nur insoweit, als sie die in
§ 67 Abs 6 EStG festgelegten Betragsgrenzen für die begünstigte Lohn­be­steuerung von freiwilligen Abfertigungen übersteigen. Die verwiesene Regelung ist dies­bezüg­lich daher nur für Zwecke des Betriebsausgabenabzugs (nicht aber für Zwecke der begünstigten Lohn­be­steuerung mit 6 %) beachtlich.

Lösungsbeschreibung

Mit dieser HRFORCE-Lösung können Sie auf Knopfdruck den Betriebsausgabenabzug für freiwillige Abfertigungen berechnen lassen.

Dabei werden sämtliche gesetzliche Begrenzungen wie die Jahres-Viertelbegünstigung und die nach der nachgewiesenen Dienstzeit gestaffelte Zwölftel-Regelung automatisch berück­sichtigt. Das Ergebnis wird in einer konfigurierbaren Standardliste (ALV) präsentiert.

Implementierte Funktionalitäten

  • VOLLE KONFIGURIERBARKEIT
    DER KENNZAHLEN
    In Customizing-Tabellen weisen Sie Kunden- und Standard-Lohnarten den einzelnen Kennzahlen zu.
  • ERWEITERUNG DER STANDARD­LISTE MIT KUNDENFELDERN
    Beliebige Felder und Werte aus Stamm-daten und Abrechnung können zusätz­lich
    in der Ergebnisliste aufgenommen werden.
  • DETAILANSICHT DER BERECHNUNG
    Volle Nachvollziehbarkeit der Berechnung
  • PROGRAMMIERBARE USER-EXITS
    An relevanten Stellen im Programm­code gibt es USER-Exits, in denen Sie Ihre unter­nehmens­spezifischen Besonderheiten realisieren können.

Kundenvorteile

  • Automatisierter Berechnungsprozess entlang gesetzlicher und unternehmens­spezifischer Vorgaben
  • Signifikante Zeitersparnis entgegen manueller Daten-Bereitstellung und Berechnung 
  • Detaillierte Darstellung der Kennzahlen und Auflistung der berücksichtigten Daten
  • Erweiterungsmöglichkeit nach betrieb­lichen Erfordernissen